Fahrrädern und E-Bikes als Diensträder - Das Prinzip funktioniert genau wie das Leasing beim Auto. Dein Arbeitgeber least das Rad und du fährst es, wann und wo du willst. Egal ob
in deiner Freizeit oder auf dem Weg zur Arbeit.
Möglich wird es durch die steuerliche Förderung des Gesetzesgebers. Um den Verkehr und die Umwelt zu entlasten, fördert dieser das Leasing von Dienstfahrrädern. So ist dein
geleastes Rad deutlich günstiger als ein Kauf.
NEU: Seit dem 01.01.2020 gilt eine neue Bemessungsgrundlage des zu versteuernden geldwerten Vorteils bei der Gehaltsumwandlung auf nur noch 0,25 % – so sparst du mit dem
Fahrradleasing bis zu 40 % im Vergleich zum herkömmlichen Kauf! Eine riesige Chance für alle Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende, die
jetzt in die Pedale treten wollen.
Fahrrädern und E-Bikes als Diensträder - Das Prinzip funktioniert genau wie das Leasing beim Auto. Im Vergleich zum Kauf schont es die Liquidität deines Unternehmens - und du fährst
es, wann und wo du willst. Egal ob in deiner Freizeit oder auf dem Weg zur Arbeit. Natürlich kannst du auch mehrere Räder leasen.
Möglich wird es durch die steuerliche Förderung des Gesetzesgebers. Um den Verkehr und die Umwelt zu entlasten, fördert dieser das Leasing von Dienstfahrrädern. So ist dein geleastes
Rad deutlich günstiger als ein Kauf. NEU: Ab dem 01.01.2019 fällt beim Leasing von betrieblich genutzten Rädern/e-Bikes die Entnahmebesteuerung weg. Für die Praxis bedeutet das: Das
Leasing wird deutlich günstiger.